Kostenerstattung

Die Krankenkassen bewilligen eine anteilige Kostenerstattung für Ernährungstherapie und Gruppenschulungen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Beratungen von professionellen von den Krankenkassen anerkannten Ernährungsberatern und -Therapeuten  durchgeführt werden.
Bedingung für die Anerkennung ist ein abgeschlossenes Studium und  regelmässige Fortbildung in  fachinhaltlichen und methodischen Bereichen.

Einzelberatung/Ernährungstherapie

Ist eine Erkrankung aufgetreten, bei der eine Ernährungstherapie wünschenswert ist, übernehmen die Krankenkassen teilweise die gesamten Kosten. Eine Überweisung oder ein Attest Ihres Arztes ist notwendig.

Zum Teil ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Diesen erstelle ich gern gemeinsam mit Ihnen.

Einzelberatungen sind gestattet bei zum Beispiel:

  • Lebensmittelallergien und Intoleranzen
  • gestörtem Blutfettstoffwechsel
  • Diabetes
  • Bluthochdruck
  • Adipositas per magna
  • Übergewicht in Verbindung mit anderen Erkrankungen
  • Mangelernährung durch z.B. Krebs, Ess-Störungen, Alter
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsmöglichkeiten.

Gruppenschulungen

Bei geprüften und anerkannten Schulungsprogrammen beteiligt sich die Krankenkassen anteilig an den Kosten. Wie hoch die Erstattung ist, bestimmt die Krankenkasse.

Die hier beschriebenen Kurse sind von den Krankenkassen anerkannt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Erstattung.